LOPEC, München
Internationale Fachmesse und Kongress für gedruckte Elektronik
24. bis 26. Februar
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Auf Maschinenbauer in Europa kommt eine wichtige Neuerung zu: ab dem 20. Januar 2027 müssen sie die neue Maschinenverordnung anwenden. Anders als die bisherige Richtlinie ist eine EU-Verordnung direkt innerhalb der gesamten Union unmittelbar gültig und muss nicht noch in nationales Recht transponiert werden.
Bereits 2023 wurde beschlossen, die bisherige Maschinenrichtlinie durch eine neue Verordnung zu ersetzen. Dies sollte vor allem dazu dienen, Flexibilität in der nationalen Anwendung der Richtlinie zu beseitigen, die sowohl bei Anbietern als auch Anwendern zu Rechtsunsicherheiten führte. Ausserdem soll durch diesen Schritt der Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Umwelt verbessert sowie die Wettbewerbsfähigkeit im Maschinebau gestärkt werden. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung EU-weit harmonisierte Normen vor.
Die wichtigsten Änderungen
Neben einer europaweiten Harmonisierung verfolgt die neue Verordnung vor allem das Ziel, die Regulatorik an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dabei geht es unter anderem um neue Risiken durch digitale Technologien. Entwicklungen, die sich heute in der Industrie bereits verbreiten und zukünftig die Branche prägen werden, waren bei der Erstellung der alten Maschinenrichtlinie in ihrer Entwicklung noch nicht abzusehen. So ist heute in der vernetzten Produktion die direkte Anbindung von Maschinen und Anlagen ans Internet keine Ausnahme mehr. Dadurch kann es beispielsweise zu Problemen mit Software-Updates kommen. Ausserdem müssen Konstrukteure heute auch mögliche Auswirkungen von KI, autonomer Maschinen und kollaborativer Roboter (Cobots) bedenken. Diese Aspekte spielten bei der Erstellung der neuen Verordnung eine wichtige Rolle, um die Branche auch regulatorisch auf die Zukunft vorzubereiten. Neu ist auch, dass Hersteller zukünftig auf digitale Dokumentation setzen können, um den Papierverbrauch durch gedruckte Betriebsanleitungen einzudämmen. Sogenannte Hochrisikomaschinen werden ab 2027 neu bewertet und müssen extern von noch zu benennenden Stellen geprüft werden.
Wichtig zu wissen ist ausserdem, dass es keine Übergangsregelung geben wird. Die bisherige Maschinenrichtlinie behält ihre Gültigkeit bis zum 19. Januar 2027 und wird dann unmittelbar abgelöst. Für Hersteller kann das bedeuten, dass für Maschine Nr. XXX-1 einer Serie noch die alte Richtlinie gilt, für Maschine Nr. XXX-2 aber bereits die neue Verordnung.
Wie kann sich die MOEM-Branche vorbereiten?
Ganz grundsätzlich kann man festhalten, dass Hersteller, die die bisherige Maschinenrichtlinie ordnungsgemäss umgesetzt haben, auch keine grossen Probleme mit der neuen Verordnung bekommen werden. Stattdessen soll den Anwendern die Arbeit leichter gemacht werden, beispielsweise durch die harmonisierten Normen. Ein paar Punkte sollten sie dennoch beachten:
Bestandsaufnahme und Risikoanalyse
Maschinenbauer sollten sich zunächst mit den neu in der Verordnung aufgenommenen Risiken befassen und klären, inwieweit sie im eigenen Betrieb zutreffen. Dazu gehören beispielsweise autonome Systeme, vernetzte Maschinen und KI-Unterstützung.
Prozesse und klare Verantwortlichkeiten
Es sollte möglichst früh geklärt werden, wer in einem Unternehmen übergeordnet für die Umstellung verantwortlich ist. Diese Person sollte dafür sorgen, dass es einen klaren Prozess gibt und Infomaterial für Konstrukteure zur Verfügung stellen.
Dokumentationsanforderungen
Durch die neu hinzugekommenen Risikogruppen kann es sein, dass sich die Dokumentation nun auf Bereiche erstreckt, die bisher nicht betroffen waren, wie beispielsweise Software. Möchten Hersteller die Möglichkeit der elektronischen Dokumentation nutzen, müssen sie dafür Sorge tragen, dass diese über die gesamte Lebensdauer einer Maschine verfügbar bleibt.
Umbau bestehender Maschinen
Unternehmen, die ab Januar 2027 Umbauten und Retrofits an ihren Maschinen vornehmen, bei denen es zu «wesentlichen Änderungen», kommt, müssen dann ebenfalls die neue Verordnung anwenden. Auch wenn sie eigentlich nur Betreiber sind, werden sie von den neuen Regularien als Hersteller eingestuft.
Mit der neuen Maschinenverordnung schafft die EU einen klaren, einheitlichen Rahmen für die Industrie. Für Hersteller bietet sich jetzt die Gelegenheit, Prozesse rechtzeitig zu prüfen und anzupassen, um zum Stichtag im Januar 2027 reibungslos in das neue Regelwerk übergehen zu können. Weitere Infos zum Thema mittels Link (PDF).
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