Unsichere Maschinen verzerren den Wettbewerb

TRUMPF SE + Co. KG

Seit einigen Jahren registriert der Maschinenbau in Europa eine stetig steigende Zahl an unsicheren Maschinen auf dem Markt. Diese stellen für die Anwender ein enormes Sicherheitsrisiko durch Augenschäden oder Quetschungen bis hin zu Todesfällen dar. Darüber hinaus bedrohen unsichere Maschinen die Existenz der Firmen, die sie betreiben, denn diese haften im Schadensfall.

Häufig geht mit unsicheren Maschinen aus dem nichteuropäischen Raum ein subventioniertes Preisdumping einher, wodurch eine enorme Wettbewerbsverzerrung entsteht. Zusätzlich liegt der finanzielle Mehraufwand für CE-Konformität von Qualitätsmaschinen bei zirka 10 bis 20 Prozent.
Eine Ursache für die Flut an unsicheren Maschinen in Europa liegt neben dem konsequenten Verbot in den USA und Indien in der komplexen und föderalen Organisation der zuständigen Behörden. Allein in Deutschland gibt es zirka 500 Marktüberwachungsbehörden (MÜB) mit Zuständigkeit für Bund und Länder, die Generalzolldirektion sowie 41 Hauptzollämter und 246 Zollämter mit dazugehörigen Abfertigungsstellen.
Dazu kommen kommunale Behörden und Gewerbeaufsichtsämter. In der EU sind es insgesamt sogar zirka 2900 MÜB [1], die sich über zirka 50 verschiedene europäische IT-Systeme austauschen [2]. Diese komplexe Struktur sowie mangelnde Befugnisse der Behörden schwächen den europäischen Binnenmarkt und ermöglichen zahlreiche Einfallstore. Des Weiteren haben es Hersteller konformer Maschinen schwer, sich gegen diesen unfairen Wettbewerb zu wehren und konkrete Verstösse mit den richtigen Behörden zu teilen.
Andere Staaten haben auf diese Entwicklung entschlossen reagiert und unsichere und nonkonforme Maschinen vom Markt ausgeschlossen [3]. Durch die US-gelisteten Maschinen verschärft sich das Problem in Europa als Ausgleichsmarkt zunehmend. Diese Entwicklung setzt die europäischen Maschinenbauer, aber auch zahlreiche weitere Branchen, die einem ungleichen Wettbewerb ausgesetzt sind, in Zeiten von konjunktureller Schwäche, weiter unter Druck. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten haben TRUMPF und andere europäische Maschinenbauer bereits enorme Anstrengungen unternommen, um gemeinsam mit den zuständigen Behörden Massnahmen gegen unsichere Maschinen zu entwickeln:

  • Austausch und Schulung von MÜB zu den Maschinen
  • Unterstützung bei der Identifikation von unsicheren Maschinen auf Messen durch Rundgänge und die Entwicklung von Messgeräten
  • Erstellung einer Guideline zur Compliance-Überprüfung von Maschinen im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie (durch Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ratifiziert und veröffentlicht [4])
  • Zivilrechtliche Verfahren gegen nicht konforme Anbieter
  • Gemeinsame Petition von sechs führenden europäischen Maschinenbauern

Systematische und langfristige Lösungen können jedoch nur auf europäischer Ebene erfolgen. Um die Anwender und Betreiber vor physischem Schaden zu bewahren und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Maschinenbauer zu erhalten, sind daher entschlossene Schritte seitens der Politik notwendig.

Ausblick
Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Thema Maschinen- und Produktsicherheit als europäisches Querschnittsthema zu begreifen und der Lösung dieses Problems hohe politische Relevanz und Priorität zuzuschreiben. Die Europäische Kommission hat mit ihrer Untersuchung gegen Billighändler wie SHEIN und Temu Anfang Februar 2025 [5] gezeigt, dass es ihr Ernst ist.
Ebenso haben Deutschland [6] und Frankreich [7] mit ihren Aktionsplänen zu E-Commerce erste Schritte unternommen. Nun muss dieses Vorgehen konsequent weitergedacht und ambitioniert auf das Thema Maschinensicherheit übertragen werden, um die heimische Industrie durch diesen massiven Wettbewerbsnachteil nicht weiter zu schwächen.

Empfohlene Massnahmen
Es werden folgende Massnahmen zur Stärkung des europäischen Binnenmarktes empfohlen:
1. Schnellstmöglich gilt es vorherrschende Gesetzeslücken zu schliessen, indem die rechtliche Zugriffsmöglichkeit im Onlinehandel durch das Haftbarmachen der Plattformen geschaffen wird.

Ergänzende Massnahmen sind:
2. Verpflichtender Handel über ein in der EU zugelassenes Importunternehmen.
3. Digitalisierung von Zoll und Marktüberwachung und das gemeinsame Sammeln von Daten zur Bildung eines Datenökosystems sind eine wichtige Voraussetzung, um sich auszutauschen und Warenströme besser zu analysieren. Dies dient als Grundlage für eine gemeinsame europäische Austauschplattform.
4. Schutz des EU-Binnenmarktes durch eine gemeinsame Zollunion mit einer zentralen Datenbank.
– In einem internen Bereich dieser zentralen Datenbank sollte der behördliche Austausch aller zuständigen Behörden des Zolls und der Marktüberwachung auf europäischer sowie nationaler Ebene in den jeweiligen Mitgliedsstaaten möglich sein.
– Ausserdem bedarf es einen externen Bereich für Anwender, Konsumenten und die Industrie, um sich über aktuelle Einfuhrverbote zu unsicheren und nicht konformen Maschinen/Produkte zu informieren und selbst Verstösse melden zu können.
5. Schaffung eines regulatorischen Level-Playing-Fields, indem Nachweispflichten (Produktsicherheits-richtlinie, Maschinenrichtlinie, EU-Supply Chain Act, REACH-Verordnung) umgekehrt werden: Hersteller aus Drittstaaten sollten als Voraussetzung für einen Import proaktiv nachweisen müssen, alle Regeln eingehalten zu haben. Ein «CE-Zertifikat» als Selbsterklärung wird zu leicht ausgenutzt, um Kunden in Sicherheit zu wägen, obwohl die notwendigen Inhalte einer echten «CE» gar nicht eingehalten wurden.
6. Sicherstellung einer praxisnahen Umsetzung des Digitalen Produktpasses (DPP), der CE-Konformität nutzerfreundlich sicherstellt und den Zollbehörden bei der Einfuhr eine schnelle Information über Konformität gibt.
7. Aufnahme des Themas Maschinensicherheit sowie das Haftbarmachen von Plattformen in die nationalen Marktüberwachungsstrategien der Mitgliedstaaten und gebündelte Evaluation und Auswertung dieser Strategien auf europäischer Ebene.
8. Initiierung und Finanzierung eines europaweiten Marktüberwachungsprojekts zur Bekämpfung unsicherer Maschinen und Schulung des Zolls und anderer MÜB («Joint Action Programm») [8].
9. Bündelung der komplexen und föderalen Struktur aller zuständigen Behörden und Organisationen der Marktüberwachung sowie deren Zuständigkeiten sowohl auf Bund- und Länderebene der europäischen Mitgliedsnationen.
10. Sicherstellung, dass EU-Fördermittel nicht durch die Anschaffung von billigen und nicht konformen Maschinen in Drittstaaten ausserhalb der EU fliessen.

ZUM AUTOR
Christoph Schmid
Referent Politische Kommunikation
EU, christoph.schmid@trumpf.com
TRUMPF SE + Co. KG
Johann-Maus-Strasse 2
D-71254 Ditzingen

Literatur
[1] Europäische Kommission. «List of national market surveillance authorities by country» (2025). PDF/Online. https://ec.europa.eu/docsroom/documents/64534/attachments/ 1/translations/en/renditions/native (Zugriff: 22.1.2026).
[2] Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion (DG TAXUD). «Customs programme». Online. https://taxation-customs.ec.europa.eu/about-us/eu-funding-customs-and-tax/customs-programme_en (Zugriff: 22.1.2026).
[3] U.S. Food and Drug Administration. «Import Alert?9505: Detention Without Physical Examination of Electronic Products that Fail to Comply with Performance Standards or to Have Required Certification» (2026). Online. www.accessdata.fda.gov/cms_ia/importalert_255.html (Zugriff: 22.1.2026).
[4] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). «Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen – Checkliste für die Bewertung der Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen». Online. www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/ Sichere-Produkte/Laserprodukte/Laserbearbeitungsmaschinen (Zugriff: 22.1.2026).
[5] Foo Yun Chee/Reuters. «Temu, Shein targeted as EU cracks down on unsafe ecommerce imports» (2025). Online. www.reuters.com/business/retail-consumer/temu-shein-targeted-eu-cracks-down-unsafe-ecommerce-imports-2025-02-05/ (Zugriff: 22.1.2026).
[6] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). «Bundesregierung beschliesst Aktionsplan ‹ECommerce› » (2025). Online. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/
 

Oktober

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