Ausgabe 06 | 2022

Schutz vor der unsichtbaren Gefahr

Suva

Wer draussen ungeschützt an der Sonne arbeitet, setzt sich starker UV-Strahlung aus und hat ein erhöhtes Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken.

Besonders gefährdet sind Hautpartien am Kopf. Mit ein paar einfachen, aber effektiven Massnahmen kann man sich gegen die unsichtbare Gefahr schützen.
Arbeitnehmende, die draussen arbeiten, sind doppelt bis dreimal so viel UV-Strahlung pro Jahr ausgesetzt als jemand der im Büro arbeitet, sogar inklusive Ferien und Freizeit. Dass sich viele Menschen ungenügend vor UV-Strahlung schützen, zeigt ein Blick in die Statistik. Im internationalen Vergleich weist die Schweiz eine der höchsten Raten an Hautkrebs-Erkrankungen auf. Die Suva geht davon aus, dass schweizweit berufsbedingt rund 1000 Personen pro Jahr neu an hellem Hautkrebs erkranken.

Gemeinsam gegen Hautkrebs
Wirksamer UV-Schutz ist für alle Aktivitäten im Freien unverzichtbar – und zwar zu jeder Jahreszeit, vor allem aber von April bis September. Dies gilt insbesondere während der Arbeitszeit, während der Arbeitnehmende und Arbeitgebende in der Pflicht sind, Schutzmassnahmen zu treffen. Letztere müssen einen wirkungsvollen, der Jahreszeit und Wettersituation entsprechenden Sonnenschutz anbieten, dessen Anwendung kontrollieren sowie Mitarbeitende bezüglich UV-Strahlungsschutz schulen und auf die Gefahren sensibilisieren. Die Arbeitnehmenden wiederum sind verpflichtet, die Schutzmassnahmen umzusetzen. Um Hautkrebs frühzeitig zu erkennen, ist zudem eine arbeitsmedizinische Voruntersuchung in Planung. Gemeinsam kann man so langfristig viel menschliches Leid vermeiden und Geld für Heilungsmassnahmen und Arbeitsausfälle einsparen.

5 Punkte für den richtigen UV-Schutz

  • Wenn immer möglich im Schatten arbeiten oder den Arbeitsort beschatten (Sonnenschirm, Sonnensegel).
  • Möglichst viele Hautstellen durch (lange) Kleidung schützen.
  • Von April bis September auf unbedeckte Hautstellen grosszügig Sonnencreme (mindestens Sonnenschutzfaktor 30) auftragen. Lippen nicht vergessen!
  • Wenn immer möglich von 11.00 bis 15.00 Uhr, wenn zwei Drittel der täglichen UV-Strahlung auf die Erde treffen, nicht in der Sonne arbeiten (zum Beispiel Arbeitszeiten anpassen).
  • UV-Strahlung ist im Juni und Juli besonders stark. Die von Hautkrebs besonders gefährdeten «Sonnenterrassen» (Nase, Ohren, Stirn, Nacken, Hals und Kopfhaut) sind durch Tragen eines Huts oder Helms mit Stirnblende und Nackenschutz besonders zu schützen – auch bei teilweise bewölktem Himmel.

Weitere Infos zum Thema unter www.suva.ch/sonne.

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wire, Düsseldorf

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15. bis 19. April
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15. bis 19. April
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