Im Einsatz: Handlaserschweissgerät, Schadstoffabsaugung und PSA.

Ein Laserschweissgerät ist alles andere als ein Spielzeug

Suva

Mit Handlaserschweissgeräten können präzise Schweissnähte erzeugt werden. Doch der hochenergetische Laserstrahl der Klasse 4 kann Haut und Augen gefährden. Daher braucht es spezielle Anforderungen für die Anwendung.

Das Angebot tönt verlockend: ein Handlaserschweissgerät für knapp CHF 6000, statt wie bis anhin CHF 30’000. Doch der niedrige Preis geht oft zu Lasten der Sicherheit. Handgehaltene Laseranlagen zum Schweissen oder Reinigen haben bis zu mehreren tausend Watt Leistung. Das heisst, beim Laser handelt es sich um die Klasse 4, die höchste Laserklasse. «Direkte Bestrahlung wie auch Reflexionen von Laser der Klasse 4 gefährden Auge und Haut in hohem Masse», sagt Roland Krischek, Strahlungsexperte der Suva. Zudem ist die Laserstrahlung oft im nicht sichtbaren Bereich. Das macht den Laser nochmals gefährlicher.

Was es für den sicheren Umgang braucht
Falls eine solche Laseranlage betrieben wird, gilt es für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden folgende Punkte zu beachten:

  1. Benennen Sie eine zuständige Person für den Laserschutz (Laserschutzbeauftrage/-r). Der Betrieb benennt eine Person für den Laserschutz und sorgt für deren Ausbildung. Der oder die Laserschutzbeauftragte erstellt ein schriftliches Sicherheitskonzept und instruiert die Mitarbeitenden periodisch.
  2. Richten Sie einen Laserüberwachungsbereich ein. Der Laser darf nur in einem geschlossenen und gekennzeichneten Laserüberwachungsbereich mit Laserschutzwänden und einem überwachten Zugang betrieben werden. Die Türöffnung muss dabei mit dem Sicherheitssystem der Laseranlage gekoppelt werden. Der Betriebszustand des Lasers muss ausserhalb wie auch innerhalb des Laserüberwachungsbereiches ersichtlich sein.
  3. Sorgen Sie für eine Schadstoffabsaugung. Rüsten Sie die Laseranlage mit einer wirkungsvollen Schadstoffabsaugung aus. Die Anforderungen sind in der Suva-Broschüre «Schweissen und Schneiden – effektiver Gesundheitsschutz» (siehe Box) zusammengefasst.
  4. Tragen Sie persönliche Schutzausrüstung (PSA). Im Laserüberwachungsbereich muss zertifizierte persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden. Dies ist an die Laserklasse angepasster Laserschutzhelm, Schutzhandschuhe und Bekleidung. Schulen sie die Mitarbeitenden.
  5. Bereiten Sie den mobilen Einsatz vor. Setzen Sie die Laseranlage ausserhalb des eigenen Betriebsareals ein, muss der Laserbereich mit mobilen Laserschutzwänden oder -vorhängen abgeschirmt und mit der Sicherheitssteuerung des Lasers verbunden sein.

Anforderungen an ein sicheres Gerät
Neben diversen allgemeinen Auflagen an Laser oder Maschinen sollten Sie beim Kauf darauf achten, dass folgende spezifischen technischen Anforderungen am Gerät vorhanden sind:

  • einen schlüsselbetätigten Hauptschalter
  • einen Auslöseschutz, damit die Laserpistole nicht unbeabsichtigt betätigt werden kann
  • einen Überwachungsschalter für den Laserschutzbereich
  • eine technische Einrichtung zur Verhinderung von unbeabsichtigter Ausbreitung, wie eine berührungslose Abstandskontrolle oder eine Kontaktüberwachung zwischen Laserpistole und Werkstück.

Zusätzlich muss die Bedienung und die Bedienungsanleitung der Anlage in einer regionalen Landesprache verfasst sein und es braucht darin Hinweise zur bestimmungsgemässen sicheren Verwendung, Wartung und Instandhaltung. Zudem braucht es technische Angaben zum Laser (Leistung, Wellenlänge, Strahlparameter, Betriebsart), zum Sicherheitsabstand (NOHD = nominal ocular hazard distance) und eine Konformitätserklärung des Herstellers.
«Nur wenn alle diese Massnahmen und Vorgaben umgesetzt sind und eingehalten werden, ist sicheres Laserschweissen mit dem Gerät gewährleistet», sagt Roland Krischek. Und fügt an: «Solche Geräte sind definitiv keine Spielzeuge, wie sie zum Teil in trendigen YouTube-Videos dargestellt werden.»

Infos zum sicheren Umgang mit Laserschweissgeräten
– «Achtung, Laserstrahl! Sicherer Umgang mit Lasereinrichtungen» www.suva.ch/66049.d
– «Schweissen und Schneiden – effektiver Gesundheitsschutz» www.suva.ch/44053.d
– Interaktive Infografik: www.suva.ch/laserschweissen
– Norm SN EN 60825-1:2014

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Januar

Logistics & Automation, Zürich

Branchentreffpunkt für die Logistikindustrie
22. und 23. Januar
www.logistics-automation.ch

Empack, Zürich

Branchentreffpunkt der Schweizer Verpackungsindustrie
22. und 23. Januar
www.empack-schweiz.ch

Februar

all about automation, Friedrichshafen

Fachmesse für Industrieautomation in der internationalen Bodenseeregion
25. und 26. Februar
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Marktplatz für Design, Entwicklung, und Beschaffung von Kunststoffprodukten
25. und 26. Februar
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Internationale Fachmesse und Kongress für gedruckte Elektronik
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