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Bild: Suva/Keystone SDA
Mit Handlaserschweissgeräten können präzise Schweissnähte erzeugt werden. Doch der hochenergetische Laserstrahl der Klasse 4 kann Haut und Augen gefährden. Daher braucht es spezielle Anforderungen für die Anwendung.
Das Angebot tönt verlockend: ein Handlaserschweissgerät für knapp CHF 6000, statt wie bis anhin CHF 30’000. Doch der niedrige Preis geht oft zu Lasten der Sicherheit. Handgehaltene Laseranlagen zum Schweissen oder Reinigen haben bis zu mehreren tausend Watt Leistung. Das heisst, beim Laser handelt es sich um die Klasse 4, die höchste Laserklasse. «Direkte Bestrahlung wie auch Reflexionen von Laser der Klasse 4 gefährden Auge und Haut in hohem Masse», sagt Roland Krischek, Strahlungsexperte der Suva. Zudem ist die Laserstrahlung oft im nicht sichtbaren Bereich. Das macht den Laser nochmals gefährlicher.
Was es für den sicheren Umgang braucht
Falls eine solche Laseranlage betrieben wird, gilt es für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden folgende Punkte zu beachten:
Anforderungen an ein sicheres Gerät
Neben diversen allgemeinen Auflagen an Laser oder Maschinen sollten Sie beim Kauf darauf achten, dass folgende spezifischen technischen Anforderungen am Gerät vorhanden sind:
Zusätzlich muss die Bedienung und die Bedienungsanleitung der Anlage in einer regionalen Landesprache verfasst sein und es braucht darin Hinweise zur bestimmungsgemässen sicheren Verwendung, Wartung und Instandhaltung. Zudem braucht es technische Angaben zum Laser (Leistung, Wellenlänge, Strahlparameter, Betriebsart), zum Sicherheitsabstand (NOHD = nominal ocular hazard distance) und eine Konformitätserklärung des Herstellers.
«Nur wenn alle diese Massnahmen und Vorgaben umgesetzt sind und eingehalten werden, ist sicheres Laserschweissen mit dem Gerät gewährleistet», sagt Roland Krischek. Und fügt an: «Solche Geräte sind definitiv keine Spielzeuge, wie sie zum Teil in trendigen YouTube-Videos dargestellt werden.»
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